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Schulbegleitung

Schulbegleitung kurz erklärt

Der Ansatz der Schulbegleitung verfolgt den Gedanken, Kinder mit besonderen Bedürfnissen (geistiger Behinderung, Förderbedarf Lernen, emotional-sozialer Förderbedarf oder psychischer bzw. seelischer Störung) in den schulischen Alltag zu integrieren. Im Rahmen dieser inklusiven Pädagogik soll es Schüler:innen möglich sein, Regelschulen zu besuchen, um das kollektive Miteinander und Lernen zu erleben. Unsere Schulbegleiter:innen unterstützen Kinder und Jugendliche im Unterricht, in den Pausen, bei Konflikten, bei der Strukturierung des Schulalltags sowie in einer Vielzahl weiterer Bereiche.

Kollektivio als Schulbegleiter

Schulbegleitung umfasst einen großen Anteil unserer Arbeit. Dabei stehen Kinder und Jugendliche mit individuellen Bedürfnissen im Fokus der Tätigkeit, die wir befürfnis- und ressourcenorientiert gestalten.

FRAGEN & ANTWORTEN
ALLGEMEINES

In der Regel kommt Schulbegleitung bei folgenden Feststellungen zum Einsatz:

  • Geistige, körperlich-motorische, soziale und emotionale Entwicklungsbeeinträchtigung
  • Formen des Autismus / Autistische Spektrumsstörungen (ASS)
  • Hyperaktivität, Unaufmerksamkeit bzw. Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Syndrom (ADS bzw. ADHS)
  • Soziale Entwicklungsstörungen
  • Legasthenie, Dyskalkulie, Sprachstörungen
  • Sonstige geistige und/oder seelische Beeinträchtigungen

Schulbegleitung ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB XIII.

Schulbegleiter übernehmen die intensive Begleitung des Kindes während des Schulalltags. Ihre Aufgaben können sich dabei, in Abhängigkeit der Beeinträchtigung des Kindes, unterscheiden und sind individuell strukturiert. Grundsätzlich geben Schulbegleiter Hilfestellung bei der Organisation und der Strukturierung des Schulalltags, erläutern die Aufgaben und Anweisungen der Lehrkräfte und übersetzen oder intensivieren diese bei Bedarf. Ebenfalls unterstützen und leiten sie bei den Aufgabenstellungen an. Dies geschieht unter Betrachtung des Ansatzes, die Selbstständigkeit und das Selbstvertrauen des Kindes nicht zu mindern, sondern zu steigern. Schulbegleiter fördern individuelle Stärken, Fähigkeiten, Talente und Interessen und unterstützen die Kinder dabei, ihre Ziele zu erreichen. In einigen Fällen helfen Schulbegleiter dabei, soziale Kontakte zu den Mitschülern zu knüpfen und sich innerhalb des Klassenverbandes wiederzufinden. Sie bieten Unterstützung bei der Bewältigung von schwierigen Situationen, Konflikten und Problemen. Schulbegleiter arbeiten in der Regel eng mit Lehrerinnen und Lehrern, Schulpsychologinnen und -psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Erzieherinnen und Erziehern sowie mit den anderen Fachkräften, um eine umfassende und individuelle Unterstützung für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Man kann grob in die lebenspraktische Unterstützungsaufaben und allgemeinpädagogische Aufgaben.

Beispiel für lebenspraktische Unterstützungen:

  • Orientierungshilfe auf dem Schulgelände
  • Allgemeine Mobilität bzw. Überwindung von Hindernissen
  • Nahrungsaufnahme
  • Medikamentengabe
  • Toilettengänge, Bekleidungshilfe und Pflegebedarf

Beispiele für allgemeinpädagogische Aufgaben:

  • Beziehungsaufbau
  • Gewalt- und Aggressionsvermeidung
  • Bewältigung von Angstzuständen, Hemmnissen und Vermeindungsstrategien
  • Organisation und Strukturierung des Schulalltags
  • Führung und Sortierung der Schulunterlagen
  • Einhaltung der schulischen Vorgaben und Prozessen
  • Allgemeine Konfliktbewältigung
  • Unterstützung beim Verstehen und Umsetzen der Lehrinhalte
  • Konzentrations- und Motivationsförderung
  • Dokumentation
  • Austausch mit Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Kostenträgern

Die Begriffe Integrationshelfer, Schulassistent und Schulbegleiter werden weitestgehend synonym verwendet. Der Begriff des Integrationshelfers ist sprachlich und inhaltlich verwechselbar mit der allgemeinen Unterstützung von Personen in integrativen Gruppen oder Gesellschaften, wohingegen die Begrifflichkeiten Schulbegleiter und Schulassistent stärker auf den entsprechenden Aufgabenbereich innerhalb der Eingliederungshilfe nach Paragraph xx bzw. auf die Schulbegleitung und -betreuung ausgerichtet sind. Demzufolge verwenden wir bei Kollektivio allgemeinhin den Begriff Schulbetreuung und sprechen von Schulbegleitern

Schulbegleiter können in vielen verschiedenen Schulformen eingesetzt werden. Die geschieht u.a. in Grundschulen, weiterführenden Schulen, Förderschulen und Sonderschulen. Es ist nicht unüblich, dass Schulbegleiter auch bei der Distanzbeschulung – gerade zur Corona-Pandemie – unterstützen und dem Kind Hilfestellung bei der Organisation und dem Erreichen der Lehrziele Zuhause oder in separaten Räumlichkeiten geben.

BEANTRAGUNG & KOSTEN

Zunächst sollte die Einschätzung der jeweiligen Bildungsstätten (Schule) eingeholt werden. Das Befürworten einer Schulbegleitung der Schule sowie die fachärtzliche Diagnose sind für die Beantragung der Schulbegleitung von großer Wichtigkeit. Der Antrag auf Schulbegleitung ist beim zuständigen Kostenträger (Jugendamt oder Sozialamt) zu beantragen. Nach positiv ausgefallener Prüfung wird der Stundenumfang festgelegt und die Kostenzusagen für Schulbegleitung erteilt. Sollte der Antrag abgelehnt werden, gibt es die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Zum Nachweis der Erforderlichkeit der Schulbegleitung ist es förderlich, wenn sich bereits im Vorfeld zur Feststellung um hinreichende ärztliche Atteste sowie um Bestätigungen der Schule bemüht wird.

Die Kosten für die Schulbegleitung werden nach positiver Prüfung durch den öffentlichen Träger (z.B. Jugendamt oder Jugendamt) übernommen.

Sofern der Kostenträger die Schulbegleitung für Ihr Kind bewilligt hat, dürfen Sie mitentscheiden, welcher Kinder- und Jugendhilfeträger bzw. welcher Schulbegleiter Ihr Kind unterstützt. Voraussetzung dafür ist, dass keine erhöhten Mehrkosten im Verhältnis zu sonstigen Trägern entstehen.

Schulbegleiter können in vielen verschiedenen Schulformen eingesetzt werden. Die geschieht u.a. in Grundschulen, weiterführenden Schulen, Förderschulen und Sonderschulen. Es ist nicht unüblich, dass Schulbegleiter auch bei der Distanzbeschulung – gerade zur Corona-Pandemie – unterstützen und dem Kind Hilfestellung bei der Organisation und dem Erreichen der Lehrziele Zuhause oder in separaten Räumlichkeiten geben.

Gerne helfen wir Ihnen und Ihrem Kind weiter. Sofern die Kostenbewilligung des Trägers vorliegt, können Sie Kollektivio mit der Schulbegleitung Ihres Kindes beauftragen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Kontaktformular oder direkt telefonisch. Wir kümmern uns in Folge dessen um die weitere Abwicklung. 

SCHULBEGLEITUNG ANFRAGEN

z.B. Jugendamt / Schule
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WIR BIETEN

Kollektivio bietet Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Schulbegleitung, Erziehungsbeistand und -beratung, Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Ambulant Betreutes Wohnen, Betreuungshilfe,  Familienunterstützender Dienst und weitere Unterstützungsleistungen innerhalb der Sozialen Arbeit.

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